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PatientenverfügungSeit 1. Januar 2013 gilt das revidierte Erwachsenenschutzgesetz, welches die Patientenverfügung erstmals gesamtschweizerisch im Bundesrecht regelt. Mit der Patientenverfügung kann festgelegt werden, wie die betroffene Person medizinisch behandelt und gepflegt werden möchten. Zusätzlich kann auch angegeben werden, ob die betroffene Person Organe spenden will oder nicht. Kann der Patient nicht mehr gefragt werden ist es für Mediziner und für die Angehörige oft sehr schwierig zu entscheiden. In der Patientenverfügung kann dies festgelegt werden.Auf folgenden Links erhalten Sie weitere wichtige Informationen zur Patientenverfügung und die entsprechenden Vorlagen: Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte Der Beobachter http://www.beobachter.ch/leben-gesundheit/medizin-krankheit/artikel/letzte-entscheide_checkliste-fuer-ihre-patientenverfuegung
PRO SENECTUTE http://www.pro-senectute.ch/de/angebote/themen-rund-um-das-alter-fuer-senioren/docupass-patientenverfuegung.html
Versichertenkarte Alle in der Schweiz obligatorisch für Krankenpflegeversicherung erhalten von ihrer Krankenversicherer eine Versichertenkarte. Die Notfalldaten können auf dem, sich auf der Karte befindenden Chip abgespeichert werden. Link auf die SASIS AG (Versichertenkarte) https://www.sasis.ch/de/698 erhalten Sie weitere Auskünfte im Zusammenhang mit dem „Erfassungsformular für medizinische Notfalldaten gemäss der Verordnung zur Versichertenkarte (VVK)“. Sie finden dort auch Liste der Medizinischen Institutionen welche die technischen Voraussetzungen für die Beschreibung der Notfalldaten der Versichertenkarte (VeKa) erfüllen. |